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Testunterstützung

Testunterstützung

Alle technischen Branchen nutzen Testen und Messen als Instrumente des Erkenntnisgewinns. Daher ist das Test- und Messwesen eine Querschnittsaufgabe, die einer eigenen fachübergreifenden Methodik folgt. Egal ob Test, Experiment oder Versuch genannt, wir bieten Ihnen ein effizientes und bewährtes Mess- und Test-Know-How, dass in jeder technischen Branche einsetzbar ist. Von der Ausgangsfrage über die benötigten Mittel bis zur Datenauswertung - wir unterstützen Sie mit unserem erprobten Wissen rund um die Methodik des Messens und Testens. Testkonzept und -planung Durchführung von Testprogrammen und Messungen Datenauswertung und -analyse
FULFILLMENT

FULFILLMENT

Packen Sie es nicht mehr? Wir machen Fulfillment! Nutzen Sie unsere Lagerkapazitäten und die individuelle Verpackung (inklusive hochwertiger Cellophanierung) Ihrer Produkte inklusive Versand. DMark Basic Fulfillment Der ideale Service bei einmaligen Aktionen für Händler, Hersteller oder Dienstleister. Ihre Produkte werden bei uns gelagert, konfektioniert, cellophaniert und versendet – bei einmaligen Versandaktionen. DMark Advanced Fulfillment Geben Sie Ihr Fulfillment in sichere Händen. Für kleine und mittelständische Versandhändler und Online Shops bieten wir die Lagerhaltung und –abwicklung, inklusive nationalen und internationalen Versand an. DMark Customized Fulfillment Das maßgeschneiderte Fulfillment für Ihre individuellen Anforderungen und großen Versandmengen. Individuelle Leistungen wie die Produktion von Displays und Dispenser, Umsetzung von handarbeitsintensiven Leistungen und speziellen Konfektionierungen.
Hauswart

Hauswart

Nimmt der Vermieter bei den Kosten des Hauswarts einen pauschalen Abzug nicht umlagefähiger Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten vor, so kann der Mieter dies mit „schlichtem Bestreiten“ beanstanden. Es ist dann Sache des Vermieters, die Kosten nachvollziehbar so aufzuschlüsseln, dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können. Die Leistungsbeschreibung im Hauswartvertrag ist nur ein Indiz für den Umfang der nicht umlagefähigen Kosten. Entscheidend ist der tatsächliche Zeitaufwand (Urteil vom 20.02.2008 – VIII ZR 27/07).